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Wasserqualität
Wasserwerke:
Wasserwerk | Gemeinde / Ortsteil | |
Eigenförderung | WW Diehsa WW Trebus WW Leipgen |
Waldhufen Vierkirchen Hähnichen Mücka Kreba – Neudorf |
Fremdbezug | WW Niesky WW Uhsmannsdorf WW Rietschen |
Horka Kodersdorf Neißeaue (OT Kaltwasser und Klein Krauscha) Quitzdorf am See Hohendubrau Hähnichen (OT Feldhäuser und Haselberg) Hähnichen (OT Niederspree) |
Wasserqualität
Trinkwasserparameter
Härtebereiche für Trinkwasser
Mit in Kraft treten der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz-WRMG) am 05.05.2007 sind nach § 9 des Gesetzes Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche wie folgt anzugeben:
- Härtebereich „weich“: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht 8,4 °dH) - Härtebereich „mittel“: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht 8,4 – 14 °dH) - Härtebereich „hart“: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht mehr als 14 °dH)
Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht.
Die Angabe „Grad deutscher Härte“ (°dH) wird durch die Angabe „Millimol Calciumcarbonat pro Liter“ ersetzt, was für Härteangaben international gebräuchlich ist.
Güteparameter Trinkwasser Härtegrad (°dH) Härtebereich
weich | < 8,4 | 1 |
mittel | 8,4 – 14 | 2 |
hart | >14 | 3 |
Mitteilung über den Einsatz von Zusatzstoffen
Entsprechend § 21 (1) der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung-TrinkwV 2001) vom 21.05.2001 (BGBl. I S. 959) hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage den Verbraucher über die verwendeten Aufbereitungsstoffe zu informieren.
Für den Trinkwasserzweckverband gelten derzeit:
Anlage | Zustatzstoff | Desinfektion |
WW Diehsa | Natriumhypochloritlauge | Bedarfschlorung |
WW Trebus | Natriumhypochloritlauge | Bedarfschlorung |
WW Leipgen | Natriumhypochloritlauge | Bedarfschlorung |
WW Niesky | Natriumhypochloritlauge | Bedarfschlorung |
WW Uhsmannsdorf | Natriumhypochloritlauge | Bedarfschlorung |
WW Rietschen | Natriumhypochloritlauge | Bedarfschlorung |
Die Bedarfschlorung erfolgt nur im Ausnahmefall und zeitlich begrenzt bei festgestellten bakteriologischen Beanstandungen.
Information über die befristete Zulassung einer Abweichung vom Grenzwert für den Parameter Nickel aus dem Wasserwerk Niesky
Nach § 5 TrinkwV muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.
Im Versorgungsbereich des Wasserwerkes Niesky traten in den zurückliegenden Monaten immer wieder leichte Abweichungen beim zulässigen Nickelgrenzwert (0,02 mg/l) auf.
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung für die Allgemeinbevölkerung sowie für Säuglinge und Kleinkinder ist nicht zu erwarten.
Es besteht die Notwendigkeit, eine Technologieumstellung bei der Rohwassergewinnung vorzunehmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt laufen bereits verschiedene technische Maßnahmen, um den Grenzwert für Nickel sicher einzuhalten.
Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, werden wir Sie hier kurzfristig informieren.
Nach § 66 TrinkwV kann das Gesundheitsamt nach der Prüfung, dass keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Grenzwertüberschreitung für den Menschen zu besorgen ist, eine Abweichung vom Grenzwert nach TrinkwV für eine festgelegte Zeit bewilligen.
Für das Wasserversorgungsgebiet Niesky wird die zeitweise Nichteinhaltung des Grenzwertes für den Parameter Nickel, für die Dauer der Technologieumstellung, bis zu einem Wert von 0,04 mg/l bis zum 16.11.2026 zugelassen.
(Auszug Homepage Stadtwerke Niesky GmbH)