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02906 Waldhufen

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Wasserqualität

Wasserwerke:

   Wasserwerk     Gemeinde / Ortsteil
Eigenförderung   WW Diehsa

 WW Trebus
 WW Leipgen


 Waldhufen
 Vierkirchen
 Hähnichen
 Mücka
 Kreba – Neudorf

Fremdbezug  WW Niesky





 WW Uhsmannsdorf 
 
 WW Rietschen
 Horka
 Kodersdorf
 Neißeaue (OT Kaltwasser und Klein Krauscha)
 Quitzdorf am See
 Hohendubrau

 Hähnichen (OT Feldhäuser und Haselberg)

 Hähnichen (OT Niederspree)

Wasserqualität

Trinkwasserparameter

Härtebereiche für Trinkwasser

Mit in Kraft treten der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz-WRMG) am 05.05.2007 sind nach § 9 des Gesetzes Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche wie folgt anzugeben:

  • Härtebereich „weich“: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
    (entspricht 8,4 °dH)
  • Härtebereich „mittel“: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
    (entspricht 8,4 – 14 °dH)
  • Härtebereich „hart“: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
    (entspricht mehr als 14 °dH)

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht.
Die Angabe „Grad deutscher Härte“ (°dH) wird durch die Angabe „Millimol Calciumcarbonat pro Liter“ ersetzt, was für Härteangaben international gebräuchlich ist.

Güteparameter Trinkwasser Härtegrad (°dH) Härtebereich

weich    < 8,4     1
mittel      8,4 – 14       2
hart   >14     3

 

Mitteilung über den Einsatz von Zusatzstoffen

Entsprechend § 21 (1) der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung-TrinkwV 2001) vom 21.05.2001 (BGBl. I S. 959) hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage den Verbraucher über die verwendeten Aufbereitungsstoffe zu informieren.

Für den Trinkwasserzweckverband gelten derzeit:

Anlage Zustatzstoff Desinfektion
WW Diehsa  Natriumhypochloritlauge    Bedarfschlorung
WW Trebus Natriumhypochloritlauge Bedarfschlorung
WW Leipgen  Natriumhypochloritlauge Bedarfschlorung
WW Niesky Natriumhypochloritlauge Bedarfschlorung
WW Uhsmannsdorf      Natriumhypochloritlauge Bedarfschlorung
WW Rietschen Natriumhypochloritlauge Bedarfschlorung

 

Die Bedarfschlorung erfolgt nur im Ausnahmefall und zeitlich begrenzt bei festgestellten bakteriologischen Beanstandungen.

Information über die befristete Zulassung einer Abweichung vom Grenzwert für den Parameter Nickel aus dem Wasserwerk Niesky

Nach § 5 TrinkwV muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.

Im Versorgungsbereich des Wasserwerkes Niesky traten in den zurückliegenden Monaten immer wieder leichte Abweichungen beim zulässigen Nickelgrenzwert (0,02 mg/l) auf.

Eine gesundheitliche Beeinträchtigung für die Allgemeinbevölkerung sowie für Säuglinge und Kleinkinder ist nicht zu erwarten.

Es besteht die Notwendigkeit, eine Technologieumstellung bei der Rohwassergewinnung vorzunehmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt laufen bereits verschiedene technische Maßnahmen, um den Grenzwert für Nickel sicher einzuhalten.

Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, werden wir Sie hier kurzfristig informieren.

Nach § 66 TrinkwV kann das Gesundheitsamt nach der Prüfung, dass keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Grenzwertüberschreitung für den Menschen zu besorgen ist, eine Abweichung vom Grenzwert nach TrinkwV für eine festgelegte Zeit bewilligen.

Für das Wasserversorgungsgebiet Niesky wird die zeitweise Nichteinhaltung des Grenzwertes für den Parameter Nickel, für die Dauer der Technologieumstellung, bis zu einem Wert von 0,04 mg/l bis zum 16.11.2026 zugelassen.

(Auszug Homepage Stadtwerke Niesky GmbH)